Anmeldung Schuljahr 2024/2025 aktuell nur auf Warteliste möglich!

 

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Wir sind für Sie da

Telefon Kuckucksnest:

+49 179 438 77 11

 

Betreuungszeiten:

ab 11.20 bis 16:00 Uhr

 

Telefon Alex Haimerl
(1. Vorsitzender):

+49 170 2370 991

 

Telefon Nicole Enger
(Mitgliederbetreung):

+49 170 9945 485

 

 

Nutzen Sie auch gerne direkt unser Kontaktformular.

Wissenswertes von A bis Z

Hier finden Sie Antworten auf viele häufig gestellte Fragen in alphabetischer Ordnung. Außerdem gibt es wichtige Unterlagen zum Download unter eben diesem Stichwort.

Anmeldung

Sie möchten Ihr Kind anmelden? Dann laden Sie sich hier Mitglieds- und Betreuungsvertrag herunter und senden diese an Kuckucksnest Gaimersheim e.V., Alex Haimerl, Drosselweg 7, 85080 Gaimersheim oder per Mail an info@kuckucksnest-gaimersheim.de

Wichtiges zur Anmeldung

Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen nur direkt bei uns und nicht über die Grundschule Gaimersheim möglich sind.

Für das Zustandekommen eines Betreuungsvertrages ist eine Mitgliedschaft im Verein notwendig. Bitte reichen Sie daher auf jeden Fall auch den Antrag auf Vereinsmitgleidschaft ein.
 

Betreuungsvertrag
Betreuungsvertrag ab 2023.pdf
PDF-Dokument [217.0 KB]
Antrag auf Vereinsmitgliedschaft
Antrag auf Vereinsmitgliedschaft 2022-20[...]
PDF-Dokument [172.2 KB]
Nachweis der Kinderbetreuungskosten

 

"Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 EStG müssen die Eltern für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten haben und die Zahlung auf das Konto des Erbringers geleistet haben.

Anstatt durch eine Rechnung können Kinderbetreuungskosten auch durch einen Gebührenbescheid nachgewiesen werden.

Die Zahlung ist i.d.R. durch einen Kontoauszug nachzuweisen. Das BMF (Bundesministerium der Finanzen) weist darauf hin, dass Barzahlungen in keinem Fall anerkannt werden. Somit sollten Eltern unbedingt davon Abstand nehmen, Betreuungsleistungen in bar zu begleichen. Auch Anzahlungen und Teilzahlungen in bar, sowie Barschecks werden von den Finanzämtern nicht akzeptiert. Selbst wenn Eltern den Geldeingang auf Seiten des Leistungserbringers nachweisen, werden Barzahlungen steuerlich nicht akzeptiert.

Eltern können Kinderbetreuungskosten auch dann abziehen, wenn die Betreuungsleistung vom Konto eines Dritten bezahlt wurde (der Elternteil aber eine Rechnung erhalten hat). Das BMF lässt diesen abgekürzten Zahlungsweg ausdrücklich zu."

Es ist allerdings nicht erforderlich, dass die Eltern die Rechnung und den Zahlungsnachweis (Kontoauszug) direkt ihrer Steuererklärung beifügen. Sie müssen die Unterlagen aber gegebenenfalls auf Anforderung des Finanzamts nachreichen.

Download

 

Sie möchten mehr über das Kuckucksnest erfahren? Dann laden Sie sich hier unseren Flyer herunter.

 

Aktuelle Satzung
Satzung ab Oktober 2018.pdf
PDF-Dokument [116.7 KB]
Kuckucksnest Flyer03_14_2.pdf
PDF-Dokument [2.8 MB]

Essensbestellung

Das Buchungs- und Abrechnungssystem für das Essen läuft über den Dienstleister kitafino. Anmeldeinformationen zum Online Bestellsystem für das Mittagessen erhalten Sie bei thaibay, bzw. über die ErzieherInnen.

Die aktuellen Speisepläne finden Sie ab jetzt unter  

http://thaibay.de/speiseplan

Flexibilität

Wir betreuen Ihre Kinder, so wie Sie es benötigen. Das heißt, Sie buchen mit dem Betreuungsvertrag Ihre Maximalzeit, können aber anhand der sogenannten Anwesenheitsliste jederzeit angeben, wann Ihr Kind ins Kuckucksnest kommt. Alle zwei Monate erhalten Sie diese Liste und können hier tageweise Ihre Buchungswünsche eintragen.

Beispiel: Ihr Kind ist bis 15.30 Uhr angemeldet, sie arbeiten aber nur dienstags und donnerstags lang. Dann könnten Sie Ihr Kind entweder nur für diese zwei Tage eintragen oder etwa am Montag und Mittwoch noch bis 13.00 oder 14.00 Uhr anmelden und am Freitag vermerken, dass Ihr Kind nicht kommt.

So haben Sie die Chance Ihren Arbeits- und Familienalltag möglichst perfekt aufeinander abzustimmen.

 

Da es in letzter Zeit vermehrt Anfragen gab, ob Kinder in Ausnahmefällen länger im Kuckucksnest bleiben dürfen als vorab gebucht wurde, haben wir uns nun für folgende unkomplizierte Lösung entschieden:

Jedes Mitglied darf sein Kind im Notfall maximal 2x pro Monat länger im Kuckucksnest lassen.

Hierfür fällt pro Tag und betreutem Kind eine Gebühr von 5 EUR an. Diese Gebühr ist unabhängig von der Dauer der Mehrbetreuung (Haben Sie 13 Uhr gebucht und holen Ihr Kind um 14 Uhr ab, fallen 5 EUR an. Ebenso kostet es 5 EUR, wenn Sie das Kind erst um 16.00 Uhr abholen).

Damit das mit möglichst wenig Aufwand verbunden ist, kassieren die Betreuerinnen den Betrag in Bar.

Benötigen Sie öfter als zweimal pro Monat eine längere Betreuungszeit (z.B. wegen Krankheit eines Geschwisterkindes, Kuraufenthalt etc.) muss für diesen Monat das höhere Betreuungsgeld bezahlt werden (z.B. falls Ihr Kind das dritte Mal bis 15.30 Uhr bleiben muss, ist in diesem Fall für diesen Monat der Beitrag bis 15.30 Uhr zu entrichten. WICHTIG! Der bereits in bar erhobene Betrag von EUR10 wird dann nicht zurückerstattet!). Diese Differenz wird von Ihrem Konto eingezogen.

Bitte wenden Sie sich in den genannten Fällen frühzeitig an das BetreuerInnen-Team.

Hausaufgabenbetreuung

Direkt nach Schulschluss ist der Lärmpegel im Kuckucksnest sehr hoch. Für Kinder, die bis 14 Uhr angemeldet sind, haben wir daher keine Hausaufgabenbetreuung vorgesehen. Sollte Ihr Kind doch schon daran arbeiten wollen, geht dies nur in den Gruppenräumen.

 

Alle Kinder die bis 15.30 Uhr bzw. 16.00 Uhr angemeldet sind, werden zwischen 13.45 und 15.00 Uhr in den Klassenzimmern der Grundschule bei den Hausaufgaben unterstützt. Bitte bedenken Sie, das dies lediglich eine Unterstützung bedeutet, und nicht eine Garantie für eine komplette Erledigung oder Richtigkeit der Hausaufgaben ist.

Hausschuhe

Unsere Betreuungsräume sind Hausschuhzone, alle Kinder ziehen ihre Straßenschuhe aus. Um Unfälle zu vermeiden, benötigt Ihr Kind daher Stoppersocken, Gymnastik- oder Hausschuhe. Diese können im Kuckucksnest aufbewahrt werden. Bitte versehen Sie die Schuhe mit dem Namen Ihres Kindes! 

Kontakt

Sie haben noch viele offene Fragen oder wünschen ein persönliches Gespräch? Dann nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Nutzen Sie einfach unser  Kontaktformular .

Krankheit

Melden Sie ihr Kind im Krankheitsfalle unbedingt direkt beim Team des Kuckucksnestes-Gaimersheim ab. Sie erreichen die Mittagsbetreuung unter Tel.: 0179 - 438 77 11

Sollte Ihr Kind während der Betreuungszeiten krank werden, informieren wir Sie umgehend über die im Betreuungsvertrag angegebenen Notfallnummern.

 

Schul-und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschütz werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft tritt. Mehr Informationen unter:

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html

Sicherheit

Die Sicherheit Ihrer Kinder liegt uns sehr am Herzen. Am Ende der Betreuungszeit soll Ihre Kind von den Raumlichkeiten vom Kuckucknest abgeholt werden. Sie entscheiden selbst, ob Ihr Kind den Heimweg alleine antreten darf oder dort abgeholt wird. Soll Ihr Kind abgeholt werden, so dürfen nur die im Betreuungsvertrag angegebenen Berechtigten dies tun.  

 

Die Mittagsbetreuung besitzt keinen eigenen Eingang und ist keine in sich abgeschlossene Einrichtung. Der Zugang ist für jeden offen. Die Kinder dürfen selbst entscheiden, wo sie spielen möchten und jederzeit die Räumlichkeiten wechseln.

Aus diesen Gründen ist es sehr wichtig, dass sich ihr Kind, wenn sie es abholen oder alleine nach Hause geht, von den BetreuerInnen verabschiedet.

 

Ändert sich bei Ihrem Kind die Zeit der Anwesenheit durch eine AG, Förderunterricht usw. geben Sie dem Betreuer-Team bitte Bescheid.

Sprechstunde

Das Kuckucksnest-Team bietet eine Eltern-Sprechstunde an, in der alle persönlichen Fragen rund um die Betreuung des Kindes geklärt werden können. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem Team oder telefonisch unter.: 0179 - 438 77 11

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